Antrag: Mitglieder entlasten
"Heimweh" heisst der Titel eines herrlichen Fotos, dass unser FCW auf seinem Facebook-Account vor wenigen Tagen gepostet hat. Das Sportgelände Mettlen leuchtet im Flutlicht der Schweinwerfer. Erinnerungen werden wach an rauschende Pokalnächte und Freude pur an der "schönsten Nebensache der Welt".
Tatsächlich haben alle Kicker und Zuschauer nach monatelangem Verzicht Heimweh. Die Corona-Pandemie hat tiefgreifende Auswirkungen überall, nicht nur im Amateursport.
Was uns wichtig ist, spüren wir im Verlust umso stärker. Das trifft auf die Gesundheit zu, berufliche/wirtschaftliche Sicherheit, verwandtschaftliche und freundschaftliche Verbindungen ... aber eben auch auf das Vereinsleben.
Unsere Mitglieder haben verzichtet, Trainer haben teilweise auf ihr Salär verzichtet, der Umsatz ist eingebrochen und Einnahmen fehlen, keine Matcches, kein Grümpi, kein Kiosk ... und was unbezahlbar ist: keine Begegnungen, keine Umarmungen, kein Kaffee- oder Bierplausch.
Dennoch haben uns einige in gleichem Umfang unterstützt wie vor der Pandemie: Sponsoren und Supporterclub leisteten Beiträge, Club8484 übernahm sogar ausserordentliche Sonderausgaben. UND die Mitglieder bezahlten ihren Jahresbeitrag.
Mitgliederbeitragsreduktion?
Dieser (letzte) Satz wurde bereits drei Mal in Vorstandssitzungen thematisiert. "Können und dürfen wir die Mitglieder entlasten und zum Beispiel den Beitrag reduzieren?". Der korrekte Weg ist dieser und wird hiermit angekündigt:
Nur die Vereinsversammlung kann Änderungen des Mitgliederbeitrages beschliessen.* Darum wird der Vorstand an der nächsten Versammlung einen Antrag stellen (und es wird jedem Mitglied möglich sein, dies ebenfalls zu tun), der ein Entgegenkommen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten vorsieht (für die Beiträge 2021/22). Über die Details berät der Vorstand, wenn die Jahresrechnung 2020/21 (Vereinsjahr endet am 30.06.) vorliegt und der Handlungsspielraum klar ist. Der Antrag wird allen Mitgliedern im Vorfeld der Versammlung zugeschickt.
*) Statuten FC Weisslingen, Artikel 9.2.1 i "Der ordentlichen Vereinsversammlung obliegen folgende Geschäfte [...] Die Festsetzung ordentlicher und ausserordentlicher Beiträge". Folglich kann der Vorstand nicht allein darüber entscheiden. Man mag fragen: "Wer soll schon gegen eine Reduktion sein, es profitiert doch jedes Mitglied?" Doch die Meinung eines jeden Mitglieds ist statutengemäss anzuhören und zu respektieren; zum Beispiel auch jene, dass ein Mitglied keine Match- oder Trainingsstunden bezahlt, sondern eine Mitgliedschaft (Treue) zum Verein. Ein Verein ist auf Beiträge angewiesen; ihn zu unterstützen ist in Krisenzeiten wichtiger als vorher. Der Vorstand darf nicht eigenständig auf Einnahmen verzichten, ohne uns [Mitglieder] gefragt zu haben. Unter all diesen Gesichtspunkten entschied der Vorstand: Wir werden eine Reduktion beantragen - anlässlich der Vereinsversammlung 2021/22 (die im Herbst stattfinden soll).